Höherer pauschaler Kilometersatz bei Auswärtstätigkeiten (OFD)

Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig.
Die OFD Münster weist darauf hin, dass Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren beziehen, gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen.
Keine Verfahrensruhe gelte jedoch in Fällen, in denen ein höherer Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begehrt werde (OFD Münster, Kurzinformation ESt 20/2011 v. 20.7.2011).

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