Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht (BFH, Urteile v. 9.6.2011 – VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09; jeweils veröffentlicht am 24.8.2011).
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