Urteile des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten (BMF)

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können.
Das BMF prüft nunmehr nach eigenen Angaben die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Eckpunkte, die der BFH in seinem Urteil vorgegeben hat.

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