Test für allgemeine Informationen
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Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig.
Die OFD Münster weist darauf hin, dass Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren beziehen, gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen.
Keine Verfahrensruhe gelte jedoch in Fällen, in denen ein höherer Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begehrt werde (OFD Münster, Kurzinformation ESt 20/2011 v. 20.7.2011).
Der 9. Senat des FG Niedersachsen hat den Termin für die mündliche Verhandlung in dem Verfahren, in dem über die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung verhandelt wird, angesetzt.
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können.
Das BMF prüft nunmehr nach eigenen Angaben die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Eckpunkte, die der BFH in seinem Urteil vorgegeben hat.
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht (BFH, Urteile v. 9.6.2011 – VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09; jeweils veröffentlicht am 24.8.2011).
Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig.
Die OFD Münster weist darauf hin, dass Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren beziehen, gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen.
Keine Verfahrensruhe gelte jedoch in Fällen, in denen ein höherer Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begehrt werde (OFD Münster, Kurzinformation ESt 20/2011 v. 20.7.2011).
Bietet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern über einen Firmenfitnessvertrags an, in den Fitnessstudios eines bestimmten Anbieters zu einem ermäßigten Preis zu trainieren, so besteht insoweit kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers.
Damit liegt ein geldwerter Vorteil für die Arbeitnehmer vor, dessen Höhe aus den “Endpreisen” abzüglich üblicher Preisnachlässe des konkreten Anbieters abgeleitet werden muss (FG Bremen, Urteil v. 23.3.2011 – 1 K 150/09 (6)).
Die Pläne für eine Einkommenssteuererklärung nur alle zwei Jahre sind zunächst wieder vom Tisch.
Denn der Bundesrat lehnte am Freitag (8.7.2011) diese Steuervereinfachung ab.
Auch die steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen lehnte die Länderkammer ab.
Das diesjährige Mandantengolfturnier fand am 26.8.2011 im Golfclub Glashofen-Neusaß statt.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern.